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Autor Thema:   Bundesland Sachsen - Anhalt Herrn Innenminister Dr. Püchel
uwe
Leithund

Beiträge: 197
Von:06179 Steuden
Registriert: Jan 2000

erstellt am 12. Juli 2000 um 18:15 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von uwe anzusehen!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

----- Original Message -----
From: rassehunde.de
To: pressestelle@min.mi.lsa-net.de
Cc: geschaeftsleitung@rassehunde.de
Sent: Wednesday, July 12, 2000 2:10 AM
Subject: Fw: Kampfhundeverordnung

----- Original Message -----
From: rassehunde.de
To: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Cc: geschaeftsfuehrung@rassehunde.de
Sent: Tuesday, July 11, 2000 9:33 PM
Subject: Kampfhundeverordnung


Sehr geehrter Herr Püchel,

der qualifizierten Bewertung der folgenden Zeilen wegen, gestatten Sie mir bitte folgende kurze Vorstellung:

Der Unterfertigende ist in Sachsen Anhalt ansässig und betreibt die genehmigte, staatlich mehrfach und regelmässig kontrollierte, gewerbliche Rassehundezuchtstätte "Zwinger vom Evaschacht".
Seit 1995 ist der Unterfertigende wohl die einzige, in ganz Deutschland, zugelassene Rassehundezuchtstätte, in welcher der Lehrausbildung (Tierpfleger / Heim- und Labortiere) ein hoher Stellenwert zukommt und diese auch praktiziert wird.
Somit dürfte der ausbildende Gewerbebetrieb des Unterfertigenden und dieser selbst nicht nur seine staatlich geprüfte Sach- und Fachkenntnis seit 1993 wiederholt nachgewiesen und unter Beweis gestellt, sondern auch gezeigt haben, dass er sich auch der gesellschaftlichen Verpflichtungen und Verantwortung unserer Jugend gegenüber, der zukunftweisenden Lehrausbildung, voll umfänglich bewusst ist.

Der Unterfertigende ist desweiteren Betreiber der umfangreichsten und derzeitig wohl meisst besuchten deutschsprachigen Internetseiten zum Thema "Rassehunde" im Allgemeinen und im Spezifischen zum Thema sogenannter "Kampfhunde" (tägliche Besucher nachweisbar und durchschnittlich 8.000 bei durchschnittlich jeweils 12 besuchten Seiten - ca. 100.000 Pageviews pro Tag).
Durch die tägliche Konfrontation mit dem Thema und die bundesweite und internationale Informationseingangsflut zu dem Thema "gefährliche Hunde" beim Unterfertigenden, wird diesseitig davon ausgegangen, über ein relativ repräsentatives Stimmungsbild im Lande, aber auch international informiert zu sein.

Dieses Stimmungsbild, welches nicht der Boulevardpresse entnommen wurde, sondern an der tatsächlich hundenahen Basis, ausserhalb der Staatskanzleien, zur Kenntnis genommen werden kann, sieht etwas anders, nähmlich wie folgt aus:

- Bestürzung über den Fakt, dass es, im Übrigen ausschliesslich durch die Unterlassungen der zuständigen Behörden, zum tragischen, weil für ein Kind tödlichen, Unfall in Hamburg durch den Angriff eines Mischlingshundes kommen konnte, welcher mit Sicherheit weder arttypische noch rassespezifische Verhaltensweisen aufwies. Dieser Hund zeigte ein individuelles, durch einen, bereits vorbestraften, der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden der Stadt Hamburg mehrfach bekannten, aus hiesiger Sicht zur Hundehaltung generell und bekannter Weise nicht geeigneten, türkischen Jugendlichen antrainiertes artuntypisches Aggressionsverhalten, also ein abnormales, ein gestörtes Verhaltensschema. Darüber sind sich anerkannte Kynologen, welche diesen Fall etwas näher recherchierten, nicht nur bundesweit einig.

- Tiefe Trauer und ehrlichstes Mitgefühl für die Hinterbliebenen des türkischen Kindes

- Unverständnis darüber, dass es wieder erstmal zu einem solch tragischen Unfall mit solch` hohem Verlust kommen musste, bevor die Politik sich überhaupt des Themas, worauf seit ca. zehn Jahren viele Vereine und Verbände hinwiesen, annahm.

- Unverständnis aber auch darüber, dass die Politik sich mit völlig haltlosen und ungeeigneten neuen Gesetzen aus der breiten Öffentlichkeit und der, zumindest der politischen, Verantwortung zu stehlen versucht, ohne nur den Versuch unternommen zu haben, die vielfältig vorliegenden Studien, Gutachten und Vorschläge oder Angebote der kynologischen Fachwelt in die Gesetzgebung einfliessen zu lassen. - Ergebnisse dieser delitantischen Politik können nur "Schnellschüsse", wie diese nun vorliegen, sein, welche durch die verschiedensten Juristen im Land vor den zuständigen Gerichten kurz- bis mittelfristig entschärft sein werden.
Auch die Zeit wird zeigen, dass die diesseitig bekannten Entwürfe und Gesetze keineswegs geeignet sind, "Hundehalter" mit dem Persönlichkeitsschema des oben erwähnten türkischen Jugendlichen davon abzuhalten, auf Hunde anderer Abstammungen, als der in den Entwürfen, Verordnungen und Gesetzen genannten Abstammungen, zurück zugreifen, um die sehr einträglichen Geschäfte im kriminellen, weil bereits durch bestehende Gesetzgebung unter Strafe gestellten, "Hundekampf" weiter betreiben zu können, weiterhin mit Hunden (dann eben anderer Rassen und Abstammungen), welche auf Aggression und Beisskraft trainiert werden, der kriminellen "Schutzgelderpressung" nachzugehen, oder auch künftig, mittels solcher Hunde, Mädchen und junge Frauen zur Prostitution zu zwingen, sprich der Zuhälterei nachzugehen.

- Angst, wie diese in Deutschland wohl viele Jahrzehnte unbekannt war, ein liebgewonnenes und fest integriertes Familienmitglied durch die neue, das eigentliche Ziel völlig verfehlende Gesetzgebung zu verlieren, oder nur unter tierschutzrechtlich zumindest bedenklichen, wenn nicht gar gegen das TSchG verstoßenden Auflagen weiterhin zur Familie zählen zu dürfen.

- Angst aber auch bezüglich der, durch die Boulevardpresse initiierte und durch diese Gesetzgebung geschürte Volksverhetzung.

- Angst unter den verantwortungsbewussten Hundehaltern vor der Denunziation durch Nachbarn, Angst vor Beschimpfungen bis hin zu Steinigungen auf öffentlichen Strassen und Plätzen, Angst vor gesellschaftlicher Ausgrenzung ...

internationale Situation:

- mich erreichen e-mails aus den USA, in welchem von einem "DogHolocoust in Germany" die Sprache ist
- E-mails aus Schweden, Australien, England und weiteren Ländern liegen bei ungezählt


Sehr geehrter Herr Püchel,

die zuvor geschilderte Stimmung ist die Zusammenfassung von täglich eingehenden ca. 300 e-mails, welche ich Ihnen gerne voll umfänglich zustelle, wenn Sie zusagen, dass auch alle eine persönliche Antwort von Ihnen bekommen. )


Nun, ich muss gestehen und zugeben, im Vergleich zu den Bundesländern Hessen, Nordrhein Westfalen und Niedersachsen macht die Sachsen Anhaltinische Verordnung (oder das, was derzeitig davon im Internet mittels einer Presseerklärung auszugsweise veröffentlicht wurde), oberflächlich betrachtet, einen etwas durchdachteren und nicht ganz so übereilt erstellten Eindruck, aber ich bitte folgende Punkte dringendst in die, für das Ende des Jahres angekündigten, weiterführenden Änderungen einfliessen zu lassen:

>>... Regelung zum Schutz vor gefährlichen Hunden
M. E. darf ich darauf hinweisen, dass die Formulierung "gefährliche Hunde" zwar derzeitig in allen Medien gern benutzt wird, eine Definition jedoch, ab wann ein Hund, also das einzelne Individuum, als "gefährlich" einzustufen ist, fehlt bis dato. Dieses Faktuum gibt enormen Auslegungsspielraum für künftige Entscheidungen und scheint diesseitig so undefiniert, zumindest juristisch, nicht haltbar zu sein.

>>und verbietet die Zucht, das Kreuzen und den Handel mit den Rassen:
Hierzu gestatten Sie bitte folgende Überlegungen: Ein Zuchttier stellt neben dem erhöhten ideellen Wert bis dato auch einen erhöhten materiellen Wert des Eigentums des Hundezüchters dar. Wenn Sie die Zweckbestimmung eines solchen Zuchttieres durch eine eiligst erlassene Verordnung verhindert wird und Sie somit den materiellen Wertverlust, des durch Artikel 14 GG geschützten Eigentumes, in Kauf nehmen, dürften Sie zumindest Gefahr laufen, vom Halter des Zuchttieres auf entsprechenden Schadenersatz verklagt zu werden.
Diesseitig nicht nachvollziehbar wird in dieser Formulierung ein Sprung vom individuell "gefährlichen Hund" hin zu gleich ganzen "Rassen" vollzogen. Eine Rasse ist jedoch eine Menge einzelner Individuen, welche, auf Grund der annähernd gleichen Anatomie des Körperbaus, in Unterarten und Arten aufgeteilt wurden, um somit dann eine Zuordnung zu einer Rasse zu ermöglichen.
Das Verhalten eines einzelnen Individuums ist somit in keinster Weise ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Rasse, sodass nun im Umkehrschluss nicht dieses Verhalten eines Einzeltieres einer ganzen Rasse zugeordnet (weder Positiv- noch Negativverhalten) werden kann.
Durch die Annahme, dass eine ganze Rasse Kinder tötet, nur weil ein einzelnes Individuum dies tat, wird hier, wie im § 1 TSchG gegen Strafandrohung verboten, einer ganzen Rasse, also einer Menge von Einzeltieren, diskriminierende, also leid und schmerzzufügende, Charakteristika unterstellt.

Die dann folgende Aufzählung von zwei in Deutschland anerkannten und definierten Rassen und einer in Deutschland nicht definierten und somit nicht anerkannten, ergo nicht vorhandenen, als "American Pitbull Terrier" bezeichneten Rasse, zeugen nicht gerade von der Handschrift eines kynologisch ausgebildeten Fachmannes oder von dem ratgebenden Einfluss eines solchen Kynologen auf die Gesetzgebung.


>>Darüber hinaus müssen diese Hunderassen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden ...
Wenn Sie bitte das Wort "Öffentlichkeit" etwas genauer definieren würden, sodass klargestellt ist, an welchen Plätzen die Hunde dem natürlichen Drang nach Bewegung durch leinenfreies Laufen entsprechen dürfen, würde auch zum Punkt artgerechter Haltung keine Konsolidierung mit dem höherstehenden Bundesrecht, dem TSchG für mich erkennbar sein.

>>und einen Maulkorb tragen.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Hund den Ausgleich seiner Körpertemperatur wesentlich über das geöffnete Maul in Verbindung mit der rausgestreckten Zunge (Hecheln) vornimmt, und somit ein langfristiger Maulkorbzwang (länger als ca. 1h) nicht der artgerechten Haltung entspricht. Hinzu kommt, dass Hunde untereinander hauptsächlich über die Gestik und Mimik im Zusammenspiel mit der übrigen Körpersprache kommunizieren, was durch einen Maulkorb erheblich eingeschränkt werden wird und somit, durch die fehlende Kommunikation mit Artgenossen, zum Aggressionsstau und ähnlichen Verhaltensstörungen führen muss. Die dauerhafte Verbindung von Leinenzwang und Maulkorb führt nach diesseitiger Ansicht auf Dauer unweigerlich zu Störungen des sozialen Verhaltensmusters eines Hundes. Dort, wo eine solche Kombination von Leinenzwang und Maulkorb notwendig ist, wie Busse, Bahnen, öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden, Treppenhäusern und engen Zuwegungen, wird aus hiesiger Sicht der kurzzeitlich beschränkten Anwendung dieser Hilfsmittel (Leine und Maulkorb) sicherlich zu Gunsten der allgemeinen Sicherheit der Mitbürger auch aus tierschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen zu stellen sein.

>>Der Leinen- und Maulkorbzwang gilt u. a. auch in Treppenhäusern, Fluren und auf Zuwegen zu Mehrfamilienhäusern.


Ich warte mit äusserstem Interesse auf die Veröffentlichung des Gesetzestextes

und Ihre Antwort.

Gerne bin ich auf Anfrage bereit, Ihnen sowohl fachlich, als auch tierschutzrechtlich mit vielen, diesseitig als akzeptabel zu bezeichnenden Lösungsvorschlägen, sowohl preventiven Charakters als auch an den Kontrollmöglichkeiten und der Durchführbarkeit gemessen, bei der Überarbeitung behilflich zu sein.

mit freundlichen Grüßen

Ihr ...einfach tierisches Team bei rassehunde.de und aus dem "Zwinger vom Evaschacht"
&
Uwe Stierand
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