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![]() Kampfhunde oder Kampf um unsere Hunde
![]() Begründung zur Haltung eines Kampfhundes
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| Autor | Thema: Begründung zur Haltung eines Kampfhundes |
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Pumi Welpe Beiträge: 2 |
hallo, eine gute freundin von mir ist im besitz, eines sogenannten kampfhundes, welche total lieb und verschmust ist! der amtstierarzt, wo sie den hund vorführen musste, stufte sie in die kategorie 1 ein, somit muß sie nun eine begründung schreiben, um ihren hund behalten zu dürfen! kann mir da jemand weiterhelfen, bzw. hat jemand mit einer guten begründung erfolg gehabt, den hund zu behalten??!! ich habe schon viele seiten im netz besucht, aber leider keinen anhaltspunkt gefunden, wo ich vielleicht soetwas finden könnte. ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen...!!!!! IP: gespeichert |
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Nicky Welpe Beiträge: 4 |
Hallo Pumi! Wie alt ist der Hund deiner Freundin?Wieso wurde er vom Amtstierarzt eingestuft?Seit wann hat sie den Hund?Gehört er wirklich in die Gruppe 1?Ist der Hund kastriert,hat er einen Mikrochip oder eine Tätowierung,eine gültige Versicherung?Du musst schon etwas mehr schreiben,damit man helfen kann! Gruss Nicky ------------------ IP: gespeichert |
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Pumi Welpe Beiträge: 2 |
Hallo Nicky, stimmt, du hast recht...habe wohl ein paar wenige angaben über den hund gemacht, dieses hole ich hiermit nach: zum ersten, die hündin ist ein staff-bullterrier welche in hamburg zur kategorie 1 zählt. das wirtschafts- und ordnungsamt hat sie zu einem amtstierarzt geschickt, weil die rasse nicht klar definiert war. sie ist noch nicht kastriert, aber bestitzt bereits einen mikroship. auch eine haftpflichtversicherung ist für den hund vorhanden. die hündin ist jetzt knapp 3 jahre alt und auch seit der 8en woche in ihrem bestizt! nun braucht sie einen berechtigten nachweis, damit sie ihre hündin behalten darf! ich hoffe, dass dir das ein wenig weiter hilft.... IP: gespeichert |
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Nicky Welpe Beiträge: 4 |
Hallo Pumi! Also seit Juli 2000 gilt folgendes:Gruppe1 Hunde müssen kastriert u. gekennzeichnet sein.Antrag stellen,Berechtigtes Interesse nachweisen,Sachkundenachweis,Zuverlässigkeit u.eine Versicherung nachweisen.da Deine Freundin den Hund schon 3 Jahre Hat,würde ich Ihr als berechtigtes Interesse die tierschützerische Fürsorge raten.Als berchtigtes Interesse sonstiger persönlicher Art kommen die in Nummer 37.3 der Vollzugsbeknntmachung angesprochenen Beispiele wie generell die Tierschützerische Fürsorge für verlassene oder nicht Artgerecht gehaltene Tiere in Betracht.Da deine Freundin den Hund schon 3 Jahre hat,zählt natürlich die Tierschützerische Fürsorge erstrecht.Halte mich bitte auf dem laufenden.Solltest Du noch weiter Fragen haben kannst Du mir ja eine Mail schreiben. nicky.moser@gmx.de Gruss Nicky ------------------ IP: gespeichert |
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