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![]() Kampfhunde oder Kampf um unsere Hunde
![]() Kampfhundverordnung
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| Autor | Thema: Kampfhundverordnung |
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RA Dr. Lampe Welpe Beiträge: 1 |
Die Hundeverordnung in Hessen ist aus rechtlichen Gründen nichtig!!! Eine Einziehung der hunde bedeutet auf jedenfall einen enteignungsgleichen Eingriff in das durch Grundrecht geschützute Eigentumsrecht. Dies ist nur durch formelles gesetz (!!!) = Parlament möglich und nicht durch eine Verordnung, die die Verwaltung erläßt. I.ü. ist an eine Enteigung zwingend eine entschädigung geknüpft. Vgl. das Bayerische Kampfhundgesetz, dies regelt die Problematik in Art. 37 LStVG (findet Ihr im Internet unter Schlagwort Bay + gesteigerte Aggressivität) RA Dr. Lampe IP: gespeichert |
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