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Autor Thema:   http://die-kampfansage.de
uwe
Leithund

Beiträge: 197
Von:06179 Steuden
Registriert: Jan 2000

erstellt am 06. Juli 2000 um 01:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von uwe anzusehen!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Den Inhalt dieses Forums werden wir unseren Landesministern und den Ministern des Bundes zukommen lassen. Also bitten wir, hier nur sachliche, der Sache dienende Einträge zu posten.

Danke für Eure Vernunft


------------------
Ihr / Euer Leithund in diesem Forum

[Diese Nachricht wurde von uwe am 06. Juli 2000 editiert.]

IP: gespeichert

Krenz-May, Michaela
Junghündin / Junghund

Beiträge: 84
Von:D,56204 Hillscheid
Registriert: Mai 2000

erstellt am 06. Juli 2000 um 16:57 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Krenz-May, Michaela anzusehen!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
OK! Dann fange ich mal an:

Liebe Hundefreunde, -kritiker
Liebe Politiker!

Es gibt in Deutschland viele Gesetze und Verordnungen. Auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.
Tierschutzgesetz, Gefahrenabwehrverordnung, Steuergesetze..., um nur einige zu nennen.
Wir brauchen keine gesonderten Gesetze über Kampfhunde!!!

Nehmen Sie z.B. die Gefahrenabwehrverordnung (RLP) dort wird klar definiert was ein gefährlicher Hund ist und das für einen solchen Auflagen verhängt werden können (z.B.Leinen- und Maulkorbzwang). Das Gesetz ist gut, aber es muß auch angewandt und kontrolliert werden! Bei Zuwiederhandlung kann der Hund eingezogen werden. Ebenso können Hunde von „für die Hundehaltung nicht geeigneten“ Leuten eingezogen werden. Für aggressiv und gefährlich geltende Hunde dürfen schon seit langer Zeit auf amtliche Anordnung eingeschläfert werden. Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten Tieren unnötig Schmerzen und Leid zuzufügen oder sie in irgend einer Form zu quälen. Auch die Zucht von Tieren unterliegt genauesten Verordnungen.

Also ist es durchaus möglich mit konsequenter Anwendung der bestehenden Gesetze Schäden unter der Bevölkerung und Tieren abzuwenden!
Denn:
Wer Hunde „scharf“ macht um sie auf Menschen, Hunde oder andere Tiere zu hetzen verstößt gegen das Tierschutzgesetzt und kann dafür belangt werden!!!
Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat (sprich ihn nicht ordendlich erzieht), und der Hund dadurch Menschen oder Tiere jagd, bedroht oder sogar angreift und verletzt, der verstößt gegen die Gefahrenabwehrverordnung und ist dafür haftbar zu machen.
Ein Hund der einen Menschen beißt oder sonstwie verletzt, verstößt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland! Denn jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dafür kann der Hundehalter belangt werden.
Und nicht zuletzt, ein Hund der einen anderen Hund oder ein anderes Tier verletzt verstößt gegen das Tierschutzgesetzt. Auch dafür ist der Hundehalter haftbar zu machen!
Diese Liste ließe sich wohl noch endlos fortsetzen... aber, das einzige was fehlt ist eine Versicherungspflicht für Hundehalter!

Es nützt auch nichts, bestimmte Rassen zu verbieten, da letztendlich jeder Hund „scharf“ gemacht werden kann.

Es macht nur Sinn die Hundehaltung unter Beachtung der bestehenden Gesetze aufs genaueste zu kontrollieren und somit die Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden.

Es würde einen Sinn machen, Hundehalter (wie ja auch schon die Autofahrer) genauestens auf ihre Eignung zum Halten und Führen von Hunden zu prüfen (Sachkundenachweis). Und in regelmäßigen Abständen die gehaltenen Hunde zu kontrollieren („Hundetüv“?!). Eine solche Überprüfung (und Sachkundenachweis) müsste für Halter aller Hunderassen durchgeführt werden... es sind keine Rassen auszuschließen, da sonst irgendwelche „kranken Hirne“ einfach die nächste Rasse für ihren „Mißbrauch am Geschöpf“ wählen.

Laßt unsere Hunde nicht untergehen oder die Rassevielfalt verarmen.


Dipl. Tierpsychologin
Michaela Krenz-May


IP: gespeichert

Pit Bull Conny
Junghündin / Junghund

Beiträge: 9
Von:D, 73776 Altbach
Registriert: Jul 2000

erstellt am 03. August 2000 um 13:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Pit Bull Conny anzusehen!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Auch ich denke, daß das Hundeproblem nicht durch das Verbot einzelner Rassen zu lösen ist. Die derzeitige Hektik, mit welcher Gesetze und Verordnungen gemacht werden sollen, ist äußerst gefährlich da Schnellschüsse meist an der Sache vorbei gehen. Schon jetzt sind die Tierheime überfüllt und für Hunde, welche einer "Kampfhundrasse" angehören, gilt gar ein Aufnahmestopp, weil es völlig unklar ist ob diese Hunde das Tierheim jemals wieder verlassen können und wer bis dahin für die Kosten aufkommt.

Wäre es da nicht sinnvoll endlich den schon seit Jahren von Tierschützern, Hundeverbänden,usw. geforderten Sachkundenachweis, die Hundehaftpflichtversicherung und Kennzeichnungspflicht des Hundes über Microchip einzuführen. Das wäre doch sicher über die Hundesteuer zu finanzieren (schließlich wird die KFZ-Steuer ja auch z.T. für die Kosten des Straßenbaus verwendet). Außerdem wären umzäunte Freilaufflächen für Hunde eine ganz sinnvolle Einrichtung. Denn, hat man die Möglichkeit seinen Hund auf diesen Flächen mit anderen Hunden spielen zu lassen, braucht man dies nicht im Park zwischen hunderten von Spaziergängern zu tun.

------------------
Petra Fröschle
aus Altbach

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